Schulordnung
für die Musikschule Kirn-Meisenheim-Bad Sobernheim e.V.
1. Aufgabe
Aufgabe der Musikschule KMS e.V. ist es Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern sowie die Vorbereitung auf ein Musikstudium.
2. Aufbau
2.1 Die Ausbildung an der Musikschule KMS e.V. geschieht in folgenden Stufen:
- Elementare Musikerziehung in Grund- und Vorklassen der Grundstufe (Musikgarten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung)
- Instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht in der Unterstufe
- Instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht in der Mittelstufe
- Einzelunterricht in der Oberstufe
2.2 Neben der Ausbildung in der Unter-, Mittel- und Oberstufe werden Kurse
und Arbeitsgemeinschaften in Ensemble- und Ergänzungsfächern eingerichtet.
2.3 Die Unterrichtsziele für die einzelnen Stufen sind in den Lehrplänen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) festgelegt.
Sonderregelungen unter Berücksichtigung neuer pädagogischer Erkenntnisse und Forschungsergebnisse behält sich die Musikschule KMS e.V. vor.
3. Teilnehmer
3.1 Die Teilnahme am Unterricht der Musikschule KMS e.V. ist in den Vorklassen bereits ab dem Alter von 3 Monaten möglich.
Der Instrumentalunterricht kann bei entsprechender Eignung bereits ab dem 4. Lebensjahr begonnen werden.
3.2 Die Musikschule steht auch Erwachsenen für Instrumental- und Ergänzungsfachunterricht offen.
4. Schuljahr
4.1 Das Schuljahr der Musikschule KMS e.V. beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauf folgenden Jahres.
4.2 Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung der Musikschule KMS e.V.
5. Aufnahme
5.1 Anmeldungen bedürfen der Schriftform, sind an die Hauptgeschäftsstelle zu richten und sind zu Beginn eines Schulhalbjahres möglich
(1. Mai, 1.November jeden Jahres). Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen
Vertreter erforderlich. Sie werden erst durch die Bestätigung der Musikschule KMS e.V. rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
5.2 Anmeldungen zum Instrumentalunterricht sind auch während des laufenden Schuljahres zulässig (1. September, 1. Februar jeden Jahres).
Eine Aufnahme außerhalb des Schuljahresbeginns ist jedoch nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule KMS e.V. gegeben sind.
5.3 Abmeldungen sind nur zum 30. April und 31. Oktober möglich. Sie müssen der Hauptgeschäftsstelle der Musikschule KMS e.V. spätestens
6 Wochen vorher schriftlich zugegangen sein. In begründeten Einzelfällen kann der Leiter der Musikschule Ausnahmen zulassen.
6. Unterrichtserteilung
6.1 Zur Vermeidung weiter und gefährlicher Wege zum Unterricht sind die Unterrichtsstätten über das Gebiet der Verbandsgemeinden verteilt.
6.2 Nach Möglichkeit werden die Wünsche um Unterricht in einer bestimmten Unterrichtsstätte erfüllt; jedoch kann ein Anspruch darauf nicht erhoben werden.
6.3 Die Unterrichtsstunde dauert 25 oder 45 Minuten, die Doppelstunde in der Musikalischen Früherziehung 60 Minuten (bei mind. 12 Teilnehmern, bei 6 – 11
Teilnehmern 45 Minuten), in der Musikalischen Grundausbildung 50 Minuten und im Musikgarten 45 Minuten.
6.4 Die Schülerinnen und Schüler sind zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts, der Ergänzungsveranstaltungen sowie der dazugehörigen
Proben verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen; über diesen entscheidet der Leiter der Musikschule KMS e.V.
6.5 Bei Ausfall von Unterricht, den die Schülerin/der Schüler nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit) von mehr als einem Monat
(zusammenhängend), werden die Unterrichtsentgelte ab der dritten ausgefallenen Unterrichtsstunde zurückerstattet.
6.6 Für den Fall der Erkrankung einer Lehrkraft wird sich die Musikschule KMS e.V. um eine Vertretung bemühen oder versuchen den Unterricht nachzuholen.
Sollte dies nicht möglich sein, werden die Unterrichtsentgelte anteilig (ein Viertel des Monatsbeitrages) ab der dritten ausgefallenen
Stunde pro Schulhalbjahr (1. November bis 30. April, 1. Mai bis 31. Oktober) am Ende des Halbjahres zurückerstattet.
6.7 Bei durch höhere Gewalt verursachtem Unterrichtsausfall oder bei sonstigen Gründen, welche die Musikschule KMS e.V. nicht zu
vertreten hat, erfolgt keine Gutschrift der Unterrichtsentgelte.
6.8 Öffentliches Auftreten der Schülerinnen und Schüler und Meldungen zu Wettbewerben sowie Prüfungen in den von der Musikschule KMS e.V.
erteilten Fächern bedürfen der Genehmigung der Lehrkraft bzw. des Schulleiters.
7. Leistungen
7.1 Alle Schülerinnen und Schüler der Musikschule KMS e.V. müssen die Anforderungen der Lehrkräfte erfüllen.
7.2 Die Aufnahme in die weiterführenden Ausbildungsstufen ist nur möglich, wenn die Vorbildung der entsprechenden Stufe entspricht.
Über Sonderregelungen entscheidet der Leiter der Musikschule KMS e.V.
7.3 Sind im Unterricht normale Fortschritte in Folge von mangelnder Begabung, mangelndem Fleiß oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann die Schülerin/der Schüler
durch den Leiter der Musikschule KMS e.V. von der Teilnahme am Unterricht und den Ergänzungsfächern ausgeschlossen werden.
8. Instrumente
8.1 Grundsätzlich muss die Schülerin/der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Im Rahmen der Bestände der
Musikschule KMS e.V. können Instrumente gegen ein Leihentgelt ausgeliehen werden.
8.2 Die Leihzeit beträgt in der Regel 6 Monate und kann nur auf begründeten Antrag verlängert werden.
8.3 Instrumente und Zubehör sind auf Kosten des Entleihers bzw. der gesetzlichen Vertreter instand zu halten. Über Einzelheiten der
Pflege hat sich die Schülerin/der Schüler bei der Lehrkraft zu unterrichten. Mit Reparaturen dürfen nur von der Musikschule KMS e.V.
benannte Firmen beauftragt werden.
8.4 Für Verlust und Beschädigung haben die Entleiher bzw. die gesetzlichen Vertreter in vollem Umfang einzustehen. Es wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
8.5 Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
9. Ergänzungsfächer
9.1 Die Musikschule KMS e.V. ist bemüht für ihre Instrumentalschülerinnen und -schüler im Rahmen ihrer Möglichkeiten Ergänzungsfächer einzurichten (Ensembles, Musiktheorie, ...).
9.2 Die Einteilung zum Ergänzungsfach nimmt unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes und Interesse der Schülerin/des Schülers der Hauptfachlehrer vor.
9.3 Sind Schülerinnen/Schüler zu Ergänzungsfächern eingeteilt, ist dies ein verbindlicher Bestandteil des Unterrichts und es besteht Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme.
10. Probezeit
10.1 Während der Musikgarten-, Früherziehungs- und Grundkurse gelten die ersten zwei Unterrichtsmonate als Probezeit. Der Kursleiter
stellt nach Rücksprache mit den gesetzlichen Vertretern fest, wenn nicht genügend Interesse oder Begabung für die Teilnahme an einem
solchen Kurs vorhanden ist und er meldet eine eventuelle Beendigung des Unterrichts dem Schulleiter der Musikschule KMS e.V.
10.2 Im Instrumentalunterricht wird auf eine Probezeit verzichtet.
11. Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schülerinnen und Schüler (insbesondere
Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen) anzuwenden.
12. Aufsicht
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
13. Haftung
Eine Haftung der Musikschule KMS e.V. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an
Veranstaltungen der Musikschule KMS e.V. eintreten, besteht nur im Rahmen der beim zuständigen Gemeindeversicherungsverband
abgeschlossenen Unfallversicherung für Musikschüler.
14. Unterrichtsentgelte
Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Schulordnung.
15. Inkrafttreten
Diese Schulordnung tritt ab 1. August 1991 auf Beschluss des Vorstandes vom 3. Juni 1991 in Kraft; die geänderte Fassung am 1. Mai 2008.
