Entgeltordnung
Bei den Unterrichtsentgelten der Musikschule KMS e.V. handelt es sich um Jahresbeiträge, die in 12 gleichen Monatsraten zu zahlen sind.
| Einzelunterricht im Hauptfach: | 25 min./Woche 45 min./Woche |
46,- € / Monat = 552,- € / Jahr 74,- € / Monat = 888,- € / Jahr |
| Gruppenunterricht Hauptfach: | 45 min./Woche 2er-Gruppe 45 min./Woche 3er-Gruppe 45 min./Woche 4er-Gruppe |
46,- € / Monat = 552,- € / Jahr 38,- € / Monat = 456,- € / Jahr 38,- € / Monat = 456,- € / Jahr |
Maßgeblich für die Entgeltberechnung bei Gruppenunterricht ist die Gruppenstärke zu Beginn des Schulhalbjahres bzw. des Unterrichtsmonats.
Bei Gruppenveränderung erfolgt eine Neufestsetzung des fälligen Entgeltes.
| Musikgarten (MG I, MG II) | 45 min./Woche | 18,- € / Monat = 216,- € / Jahr |
| Musik. Früherziehung (MFE) | 60 min./Woche | 20,- € / Monat = 240,- € / Jahr |
| Spielkreis | 45 min./Woche | 27,- € / Monat = 324,- € / Jahr |
| Bläserklasse | 120 min./Woche | 25,- € / Monat = 300,- € / Jahr |
| Ensemble- u. Ergänzungsfächer | (für Schüler der MS frei!) | 11,- € / Monat = 132,- € / Jahr |
| Leihinstrumente | (Ausleihzeit bis 6 Monate) | 8,- € / Monat = 48,- € / Halbjahr |
Ermäßigungen
Alle Ermäßigungen werden nur auf Antrag gewährt!
| Kommunalermäßigung | 8,- € / Monat im Hauptfachunterricht |
| Mehrfachbelegung | 10 % ab dem 2. Instrument 50 % ab dem 3. Instrument |
| Familienermäßigung | 10 % ab dem 2. Familienangehörigen 50 % ab dem 3. Familienangehörigen |
| Sozialermäßigung | 10 % bei Vorlage aussagekräftiger Unterlagen |
Diese Entgeltordnung tritt auf Beschluss des Vorstandes zum 01.11.2011 in Kraft, gleichzeitig verliert die Entgeltordnung vom 01.05.2008 ihre Gültigkeit.
Erläuterungen
Kommunalermäßigung:
Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren mit Wohnsitz in den Trägergemeinden erhalten eine Kommunalermäßigung in Höhe von 8,- € / Monat.
Diese Ermäßigung ist ausschließlich im Hauptfachbereich möglich.
Sozialermäßigung:
Familien, die staatliche Beihilfen wie Wohngeld, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe oder ähnliche Unterstützungen beziehen, erhalten für jeden Familienangehörigen einen Nachlass von 10 % des Unterrichtsentgeltes.
Die einfache Vorlage einer Bescheinigung genügt.
Bei Wegfall des Ermäßigungsgrundes ist der volle Betrag zu entrichten.
