Entgeltordnung

Bei den Unterrichtsentgelten der Musikschule KMS e.V. handelt es sich um Jahresbeiträge, die in 12 gleichen Monatsraten zu zahlen sind.

Einzelunterricht im Hauptfach: 25 min./Woche
45 min./Woche
46,- € / Monat = 552,- € / Jahr
74,- € / Monat = 888,- € / Jahr
Gruppenunterricht Hauptfach: 45 min./Woche 2er-Gruppe
45 min./Woche 3er-Gruppe
45 min./Woche 4er-Gruppe
46,- € / Monat = 552,- € / Jahr
38,- € / Monat = 456,- € / Jahr
38,- € / Monat = 456,- € / Jahr

Maßgeblich für die Entgeltberechnung bei Gruppenunterricht ist die Gruppenstärke zu Beginn des Schulhalbjahres bzw. des Unterrichtsmonats.
Bei Gruppenveränderung erfolgt eine Neufestsetzung des fälligen Entgeltes.

 
Musikgarten (MG I, MG II) 45 min./Woche 18,- € / Monat = 216,- € / Jahr
Musik. Früherziehung (MFE) 60 min./Woche 20,- € / Monat = 240,- € / Jahr
Spielkreis 45 min./Woche 27,- € / Monat = 324,- € / Jahr
Bläserklasse 120 min./Woche 25,- € / Monat = 300,- € / Jahr
Ensemble- u. Ergänzungsfächer (für Schüler der MS frei!) 11,- € / Monat = 132,- € / Jahr
Leihinstrumente (Ausleihzeit bis 6 Monate)   8,- € / Monat =   48,- € / Halbjahr

Ermäßigungen
Alle Ermäßigungen werden nur auf Antrag gewährt!

Kommunalermäßigung 8,- € / Monat im Hauptfachunterricht
Mehrfachbelegung 10 % ab dem 2. Instrument
50 % ab dem 3. Instrument
Familienermäßigung 10 % ab dem 2. Familienangehörigen
50 % ab dem 3. Familienangehörigen
Sozialermäßigung 10 % bei Vorlage aussagekräftiger Unterlagen

Diese Entgeltordnung tritt auf Beschluss des Vorstandes zum 01.11.2011 in Kraft, gleichzeitig verliert die Entgeltordnung vom 01.05.2008 ihre Gültigkeit.

Erläuterungen

Kommunalermäßigung:
Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren mit Wohnsitz in den Trägergemeinden erhalten eine Kommunalermäßigung in Höhe von 8,- € / Monat.
Diese Ermäßigung ist ausschließlich im Hauptfachbereich möglich.

Sozialermäßigung:
Familien, die staatliche Beihilfen wie Wohngeld, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe oder ähnliche Unterstützungen beziehen, erhalten für jeden Familienangehörigen einen Nachlass von 10 % des Unterrichtsentgeltes.
Die einfache Vorlage einer Bescheinigung genügt.
Bei Wegfall des Ermäßigungsgrundes ist der volle Betrag zu entrichten.