Musikschule Kirn - Meisenheim - Bad Sobernheim e.V.

Entgeltordnung

Bei den Unterrichtsentgelten der Musikschule KMS e.V. handelt es sich um Jahresbeiträge, die in 12 gleichen Monatsraten zu zahlen sind.
Einzelunterricht im Hauptfach: 25 min./Woche
45 min./Woche
44,- € / Monat = 528,- € / Jahr
70,- € / Monat = 840,- € / Jahr
Gruppenunterricht Hauptfach:  

45 min./Woche 2er-Gruppe
45 min./Woche 3er-Gruppe
45 min./Woche 4er-Gruppe

 

44,- € / Monat = 528,- € / Jahr
37,- € / Monat = 444,- € / Jahr
37,- € / Monat = 444,- € / Jahr

Maßgeblich für die Entgeltberechnung bei Gruppenunterricht ist die Gruppenstärke zu Beginn des Schulhalbjahres bzw. des Unterrichtsmonats.
Bei Gruppenveränderung erfolgt eine Neufestsetzung des fälligen Entgeltes.
Musikgarten (MGB, MG I, MG II) 45 min./Woche 16,40 € / Monat
Musik. Früherziehung (MFE) 60 min./Woche 18,40 € / Monat
Musik. Grundausbildung (MGA) 50 min./Woche 18,40 € / Monat
Spielkreis 45 min./Woche 26,- € / Monat
Ensemble- u. Ergänzungsfächer (für Schüler der MS frei!) 11,- € / Monat
Leihinstrumente (Ausleihzeit bis 6 Monate)   8,- € / Monat


Ermäßigungen
Alle Ermäßigungen werden nur auf Antrag gewährt!
Kommunalermäßigung 8,- € / Monat im Hauptfachunterricht
Mehrfachbelegung 10 % ab dem 2. Instrument
50 % ab dem 3. Instrument
Familienermäßigung 10 % ab dem 2. Familienangehörigen
50 % ab dem 3. Familienangehörigen
Sozialermäßigung 10 % bei Vorlage aussagekräftiger Unterlagen.
Diese Entgeltordnung tritt auf Beschluss des Vorstandes zum 01. 05. 2008 in Kraft, gleichzeitig verliert die Entgeltordnung vom 01.01.2002 ihre Gültigkeit.

Erläuterungen

Kommunalermäßigung:

Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren mit Wohnsitz in den Trägergemeinden erhalten eine Kommunalermäßigung in Höhe von 8,- € / Monat.
Diese Ermäßigung ist ausschließlich im Hauptfachbereich möglich.

Sozialermäßigung:

Familien, die staatliche Beihilfen wie Wohngeld, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe oder ähnliche Unterstützungen beziehen, erhalten für jeden Familienangehörigen einen Nachlass von 10 % des Unterrichtsentgeltes.
Die einfache Vorlage einer Bescheinigung genügt.
Bei Wegfall des Ermäßigungsgrundes ist der volle Betrag zu entrichten.


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