Entgeltordnung
| Einzelunterricht im Hauptfach: | 25 min./Woche 45 min./Woche |
44,- / Monat = 528,- / Jahr 70,- / Monat = 840,- / Jahr |
| Gruppenunterricht Hauptfach: | 45 min./Woche 2er-Gruppe |
44,- / Monat = 528,- / Jahr |
Maßgeblich für die Entgeltberechnung bei Gruppenunterricht ist die Gruppenstärke zu Beginn des Schulhalbjahres bzw. des Unterrichtsmonats.
Bei Gruppenveränderung erfolgt eine Neufestsetzung des fälligen Entgeltes.
| Musikgarten (MGB, MG I, MG II) | 45 min./Woche | 16,40 / Monat |
| Musik. Früherziehung (MFE) | 60 min./Woche | 18,40 / Monat |
| Musik. Grundausbildung (MGA) | 50 min./Woche | 18,40 / Monat |
| Spielkreis | 45 min./Woche | 26,- / Monat |
| Ensemble- u. Ergänzungsfächer | (für Schüler der MS frei!) | 11,- / Monat |
| Leihinstrumente | (Ausleihzeit bis 6 Monate) | 8,- / Monat |
| Ermäßigungen Alle Ermäßigungen werden nur auf Antrag gewährt! |
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| Kommunalermäßigung | 8,- / Monat im Hauptfachunterricht |
| Mehrfachbelegung | 10 % ab dem 2. Instrument 50 % ab dem 3. Instrument |
| Familienermäßigung | 10 % ab dem 2. Familienangehörigen 50 % ab dem 3. Familienangehörigen |
| Sozialermäßigung | 10 % bei Vorlage aussagekräftiger Unterlagen. |
| Diese Entgeltordnung tritt auf Beschluss des Vorstandes zum 01. 05. 2008 in Kraft, gleichzeitig verliert die Entgeltordnung vom 01.01.2002 ihre Gültigkeit. |
| Erläuterungen
Kommunalermäßigung: Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren mit Wohnsitz in den Trägergemeinden erhalten eine Kommunalermäßigung in Höhe von 8,- / Monat. Sozialermäßigung: Familien, die staatliche Beihilfen wie Wohngeld, Sozialhilfe,
Arbeitslosenhilfe oder ähnliche Unterstützungen beziehen, erhalten für jeden
Familienangehörigen einen Nachlass von 10 % des Unterrichtsentgeltes. |
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